Ab 25. September 2021 dürfen wir wieder mit voller Besetzung segeln!
Ab dem 25. September können unsere Segelfahrten durchgeführt werden, wenn alle Passagiere auf den Corona-Zugangspass überprüft wurden. Anforderungen an die maximale Kapazität an Bord gibt es nicht mehr. Dies gilt auch, wenn das Schiff nur eine Hotelfunktion hat.
Die Regierung hat die Anforderungen für Gruppen, die selbst einkaufen und an Bord kochen, überarbeitet. Für diese Gruppen ist der Corona-Pass nicht notwendig. In allen anderen Fällen bleibt der Corona-Pass an Bord obligatorisch. Das BBZ hat die Ministerien von IenW und VWS um Klarheit gebeten, nachdem verschiedene Auslegungen der Regelungen zu Gruppenunterkünften im Umlauf waren. Daher gilt jetzt die Faustregel: für die Verpflegung wird ein Ausweis benötigt, ohne Verpflegung / Verpflegung.
Nachweise für den Corona-Zugangspass wann Catering an Bord ist sind:
– vollständige Impfung
– gültiges Wiederherstellungszertifikat
– negatives Testergebnis bis 24 Stunden alt